
Wir betonen, dass keinerlei vertretbarer, sinnvoller Grund für eine Bejagung von Wölfen besteht.
Der NABU hat hierzu eine Stellungnahme veröffentlicht, welche wir unten verlinken.
Eine reguläre Bejagung von Wölfen ist weder notwendig, noch sinnvoll.
Vorab: Wölfe sind nach wie vor eine durch EU-Recht und unionrechtlich durch Artenschutzrecht geschützte Tierart, und geschützte Tierarten gehören grundsätzlich nicht ins Jagdrecht.
In dem unten verlinkten NABU-Positionspapier wird umfassend dargelegt, warum eine Wolfsjagd aus u.a. praktischen, ethischen, gesellschaftlichen Gründen nicht nur völlig unsinnig, sondern sogar kontraproduktiv mit verheerenden Folgen wäre. Bei weitem nicht nur im Sinne von Artenschutz/ Biodiversität/Ökologie, sondern auch für Menschen und ihre Tiere.
Für den Nutztierhalter ist in unserem Positionspapier besonders der Pkt. 1 a wichtig. Hier wird erneut erläutert, dass Bejagung von Wölfen nicht zu einer Vermeidung von Rissen führt (siehe unsere AG Wolf → Wölfe bejagen - weniger Risse?).
Für den Rat- und Infomationsuchenden, seien unter Pkt. 1 a) insbesondere die kurz angerissenen Informationen aus der Wildbiologie nahegelegt, anhand welcher ersichtlich ist, warum ein Anstieg von Risszahlen aufgrund von Wolfsbejagung wahrscheinlich ist.
Der Weg der Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht sollte unbedingt verhindert werden, da aufgrund von zunehmender Anwendung von Herdenschutzmaßnahmen im Jahr 2024 die Risszahlen um 25 % (!) zurückgingen. Das zeigt eindeutig, dass Herdenschutzmaßnahmen wirken.
Diesen erfolgreichen Weg heisst es weiterzugehen, und sollte nicht durch anlasslose und schlussendlich kontraproduktive Bejagung einer geschützten Tierart, deren Folgen verheerend wären - für Mensch, Tiere und Ökologie - aufs Spiel gesetzt werden.
Diese Zusammenhänge können aufgrund ihrer Komplexität (insbesondere in puncto Wildbiologie) hier nur kurz angerissen werden. Bei weiterem Interesse diesbezüglich, wenden Sie sich gerne an die Sprecherin unserer AG Wolf, Sonja Kynast: [email protected]).
